RATGEBER
Zuschüsse für ergonomische Arbeitsplätze: Wer zahlt was
Wenn gesundheitliche Gründe eine besondere Arbeitsplatzausstattung erfordern, muss sie nicht zwingend aus eigener Tasche bezahlt werden. Mehrere Träger kommen infrage – welcher, hängt vom Anlass ab.
Deutsche Rentenversicherung
Wenn eine Ausstattung dazu beiträgt, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht. Typischer Anlass: nach einer Rehabilitationsmaßnahme oder bei absehbarer Gefährdung der Erwerbsfähigkeit. Vorausgesetzt werden in der Regel bestimmte Vorversicherungszeiten.
Berufsgenossenschaft
Steht die Einschränkung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit, ist der zuständige Unfallversicherungsträger der richtige Ansprechpartner.
Integrationsamt und Agentur für Arbeit
Für Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung bestehen eigene Wege zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes. Auch Arbeitgeber können hier Unterstützung erhalten.
Der übliche Ablauf
- Bedarf feststellen. In der Regel wird eine ärztliche oder betriebsärztliche Empfehlung benötigt, die konkret beschreibt, was erforderlich ist.
- Kostenvoranschlag einholen. Der Träger will wissen, was die Ausstattung kostet und warum genau diese.
- Antrag stellen – vor dem Kauf. Das ist der häufigste Fehler: Wer zuerst bestellt und dann beantragt, bekommt oft nichts.
- Bewilligung abwarten, dann bestellen.
Die Unterlagen, die Sie brauchen
Für den Antrag verlangen die Träger meist einen Kostenvoranschlag mit Einzelpositionen und technischen Daten. Beides finden Sie bei jedem Artikel direkt im Shop: Preis, Maße, Verstellbereich, Belastbarkeit und erfüllte Normen. Legen Sie die gewünschten Artikel in den Warenkorb und nutzen Sie die Zusammenstellung als Grundlage für Ihren Antrag.
Welcher Träger zuständig ist und welche Voraussetzungen gelten, entscheidet sich im Einzelfall. Die verbindliche Auskunft erteilt der jeweilige Träger.