RATGEBER

Bürostuhl steuerlich absetzen: Was gilt für Arbeitnehmer und Selbständige

2. August 2026 · Bürostuhl · Ratgeber · Steuern

Ein Bürostuhl, den Sie beruflich nutzen, ist steuerlich ein Arbeitsmittel. Das gilt für Selbständige ebenso wie für Angestellte im Homeoffice – unter Bedingungen, die sich lohnen zu kennen.

Die Grundregel

Aufwendungen für Gegenstände, die Sie zur Erzielung Ihrer Einkünfte einsetzen, sind grundsätzlich abzugsfähig: bei Angestellten als Werbungskosten, bei Selbständigen als Betriebsausgabe. Ein Bürostuhl fällt darunter, wenn er beruflich genutzt wird.

Was bei der privaten Mitnutzung gilt

Der klassische Streitpunkt: Steht der Stuhl im Arbeitszimmer oder im Wohnzimmer? Bei Gegenständen, die typischerweise auch privat genutzt werden, prüft das Finanzamt genauer. Ein ergonomischer Bürodrehstuhl mit Synchronmechanik ist dabei leichter als Arbeitsmittel zu begründen als ein Möbelstück, das ebenso gut im Wohnbereich stehen könnte.

Praktischer Hinweis: Je klarer der berufliche Charakter erkennbar ist – über Bauart, Aufstellort und Nutzung – desto weniger Diskussion entsteht.

Sofort absetzen oder über Jahre verteilen

Arbeitsmittel bis zu einer bestimmten Wertgrenze können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden (geringwertige Wirtschaftsgüter). Liegt der Preis darüber, wird der Betrag über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt; für Büromöbel setzt die amtliche Abschreibungstabelle üblicherweise dreizehn Jahre an.

Die genaue Wertgrenze ändert sich durch Gesetzgebung immer wieder. Prüfen Sie den aktuell geltenden Betrag, bevor Sie kalkulieren – oder fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Was Sie aufbewahren sollten

  • Rechnung auf Ihren Namen beziehungsweise Ihr Unternehmen
  • Zahlungsnachweis
  • Bei Angestellten: gegebenenfalls eine Bestätigung des Arbeitgebers zur Homeoffice-Tätigkeit

Unsere Rechnungen enthalten alle Angaben, die dafür erforderlich sind.

Für Unternehmen

Bei betrieblicher Anschaffung stellt sich die Abgrenzungsfrage nicht. Hier zählt der Vorsteuerabzug und die korrekte Zuordnung im Anlagevermögen. Für größere Ausstattungen erstellen wir Angebote mit Einzelpositionen, damit die Zuordnung in Ihrer Buchhaltung sauber möglich ist.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Ihre persönliche Situation.